Wussten Sie, dass in Bremen seit der Neufassung der Baumschutzverordnung bereits ein Stammumfang von 80 Zentimetern ausreicht, um Ihren Baum unter strengen gesetzlichen Schutz zu stellen? Viele Grundstückseigentümer stehen vor dem Rätsel, wie sie für ihr Vorhaben Baum fällen Genehmigung Bremen rechtssicher und ohne bürokratischen Stress erhalten. Es ist absolut verständlich, wenn Sie sich angesichts der verschärften Regeln und des Zeitdrucks bei Bauvorhaben unsicher fühlen, ob Ihr Baum unter die Verordnung fällt oder gar ein hohes Bußgeld droht.

Wir nehmen Ihnen diese Last von den Schultern und verwandeln Ihre Sorgen in fachmännische Lösungen. In diesem Leitfaden erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie den Antragsprozess für 2026 meistern, welche Fristen Sie beachten müssen und wie Sie die sogenannte Genehmigungsfiktion für sich nutzen. Wir zeigen Ihnen den Weg zu einer rechtssicheren Fällung und erklären, warum die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb nicht nur Ihre Nerven schont, sondern auch die gesamte Kommunikation mit der Naturschutzbehörde professionalisiert. Freuen Sie sich auf einen klaren, methodischen Fahrplan, der Ihnen die Sicherheit und die nötige Entlastung für Ihr Projekt in Bremen zurückgibt.

Wichtigste Erkenntnisse

Die Bremer Baumschutzverordnung: Wann ist eine Genehmigung Pflicht?

Die rechtliche Grundlage für den Erhalt des städtischen Grüns bildet die Bremer Baumschutzverordnung (BaumSchV). Seit der umfassenden Neufassung im Juni 2025 hat die Stadt die Schutzmechanismen deutlich verschärft. Das Ziel ist klar: Das Stadtklima soll geschützt und die Artenvielfalt gefördert werden. Für Sie als Grundstückseigentümer bedeutet dies, dass die Hürden für eine Fällung gestiegen sind. Wer ohne die nötigen Papiere zur Säge greift, handelt ordnungswidrig. Wir erleben oft, dass Kunden von der Strenge der Regeln überrascht werden. Daher ist eine genaue Prüfung im Vorfeld Ihre beste Versicherung gegen hohe Bußgelder.

Das wichtigste Kriterium der Verordnung ist der Stammumfang. Die magische Grenze liegt in Bremen aktuell bei 80 Zentimetern. Erreicht Ihr Baum diesen Wert oder überschreitet ihn, steht er unter Schutz. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Laub- oder Nadelbaum handelt. Früher galten hier deutlich höhere Schwellenwerte, doch heute schützt die Stadt konsequent auch jüngere Bestände. Bei mehrstämmigen Bäumen greift eine spezielle Rechenmethode: Hier zählt die Summe der Umfänge aller Stämme, sofern jeder einzelne Stamm mindestens 40 Zentimeter aufweist. Ergibt diese Addition 80 Zentimeter oder mehr, ist der Baum geschützt.

Es gibt jedoch Ausnahmen. Bestimmte Baumarten wie Pappeln (Populus) oder die Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) fallen oft nicht unter den Schutz, sofern sie nicht Teil einer geschützten Allee sind. Auch Bäume, die bereits abgestorben sind oder eine unmittelbare Gefahr darstellen, lassen sich meist unkomplizierter entfernen. Dennoch raten wir dringend dazu, auch in diesen Fällen eine kurze behördliche Bestätigung einzuholen, um auf der sicheren Seite zu stehen.

So messen Sie Ihren Baum in Bremen richtig

Präzision beim Messen erspart Ihnen viel Ärger mit der Behörde. Nehmen Sie ein flexibles Maßband und legen Sie es in genau 100 Zentimetern Höhe waagerecht um den Stamm. Sollte sich in dieser Höhe eine Astgabelung befinden, messen Sie bitte unmittelbar unter dem Ansatz dieser Gabelung. Wir empfehlen unseren Kunden stets, ein Foto des angelegten Maßbandes zu machen. Solche Bilder sind für den Antrag Gold wert. Sie dokumentieren den Ist-Zustand transparent und beschleunigen die Bearbeitung durch das Umweltamt erheblich. Eine ungenaue Messung kann dazu führen, dass Ihr Antrag auf Baum fällen Genehmigung Bremen unnötig verzögert oder im schlimmsten Fall abgelehnt wird.

Geschützte Baumarten und Alleen-Status

Bäume in Alleen genießen in der Hansestadt eine besondere Priorität. Hier sinkt die Schutzgrenze auf einen Stammumfang von lediglich 50 Zentimetern. Zudem sind sämtliche Bäume geschützt, die als verpflichtende Ersatzpflanzung für eine frühere Fällung gesetzt wurden. Diese Exemplare stehen ab dem ersten Tag der Pflanzung unter dem Schutz der Verordnung, ganz egal wie klein sie aktuell noch sein mögen. Parallel zur kommunalen Satzung müssen Sie das Bundesnaturschutzgesetz beachten. Zwischen dem 1. März und dem 30. September untersagt § 39 BNatSchG radikale Schnitte und Fällungen, um brütende Vögel und andere Tiere nicht zu stören. Falls eine Gefahr im Verzug ist, finden wir jedoch auch hierfür fachgerechte Lösungen im Einklang mit dem Artenschutz.

Schritt-für-Schritt: So beantragen Sie die Fällgenehmigung

Der Weg zur offiziellen Erlaubnis beginnt nicht am Schreibtisch, sondern direkt im Garten. Bevor Sie die untere Naturschutzbehörde (UNB) kontaktieren, brauchen Sie eine klare Faktenbasis. Wir empfehlen Ihnen, den Baum systematisch zu fotografieren. Diese Bilder dienen als Beweissicherung für den aktuellen Zustand. Erfassen Sie die Krone, den Stamm und besonders auffällige Stellen wie Faulstellen oder abgestorbene Äste. Ein gut vorbereiteter Antrag signalisiert der Behörde, dass Sie verantwortungsbewusst handeln. Damit Ihr Vorhaben Baum fällen Genehmigung Bremen reibungslos verläuft, ist die Qualität dieser ersten Dokumentation entscheidend. So beantragen Sie die Fällgenehmigung effizient über das offizielle Serviceportal, wobei ein formloses Schreiben oft ausreicht, solange alle Pflichtangaben enthalten sind.

In Ihrem Anschreiben müssen Sie präzise darlegen, warum die Maßnahme notwendig ist. Die Behörde unterscheidet hier streng zwischen der Verkehrssicherheit und privaten Bauvorhaben. Während eine drohende Gefahr meist schnell Gehör findet, erfordern Bauprojekte eine detaillierte Begründung, warum der Baum dem Vorhaben nicht weichen kann. Falls Sie unsicher sind, ob Ihr Baum bereits instabil ist, erstellen wir für Sie ein fachgerechtes Baumgutachten, das bei der UNB als fundierter Nachweis anerkannt wird. Das spart Zeit und schafft von Beginn an Klarheit gegenüber den Beamten.

Notwendige Unterlagen für das Umweltamt

Damit Ihr Antrag nicht wegen fehlender Informationen liegen bleibt, müssen bestimmte Dokumente vorliegen. Ein einfacher Lageplan Ihres Grundstücks ist unverzichtbar. Markieren Sie darauf den Standort des betreffenden Baumes eindeutig. Zudem benötigt das Amt Angaben zur Baumart, der geschätzten Höhe und dem bereits besprochenen Stammumfang. Da nur der Eigentümer oder eine bevollmächtigte Person den Antrag stellen darf, ist ein entsprechender Nachweis der Antragsberechtigung zwingend erforderlich. Meist reicht hier ein Grundbuchauszug oder eine Kopie des Kaufvertrags aus.

Anerkannte Gründe für eine Genehmigung

Die Erfolgsaussichten Ihres Antrags hängen maßgeblich von der fachlichen Begründung ab. Eine mangelnde Stand- oder Bruchsicherheit ist der häufigste Grund für eine positive Bescheidung. Wenn Pilzbefall oder Schadinsekten die Statik des Baumes so stark geschwächt haben, dass er zur Gefahr für Personen oder Gebäude wird, ist schnelles Handeln gefragt. Auch bei Bauvorhaben gibt es Spielraum. Wenn ein rechtlich zulässiges Gebäude nur an dieser Stelle errichtet werden kann und keine zumutbare Alternative existiert, wird die Fällung meist unter der Auflage einer Ersatzpflanzung genehmigt. Wir unterstützen Sie dabei, diese Argumentation sauber aufzubereiten, damit Sie Ihre Baum fällen Genehmigung Bremen ohne unnötige Rückfragen erhalten.

Fristen, Kosten und Ausnahmen: Das Kleingedruckte in Bremen

Wer in Bremen eine Fällung plant, sollte Geduld mitbringen. Die Behörden benötigen für die Bearbeitung eines Antrags in der Regel bis zu vier Wochen. Rechnet man die notwendige Vorbereitung hinzu, ist ein Vorlauf von mindestens sechs Wochen ideal. Eine Besonderheit in der Hansestadt ist die sogenannte Genehmigungsfiktion. Falls das Umweltamt sechs Wochen nach Eingang eines vollständigen Antrags keine Entscheidung getroffen hat, gilt die Baum fällen Genehmigung Bremen automatisch als erteilt. Dennoch raten wir dringend davon ab, ohne schriftlichen Bescheid zur Säge zu greifen. Ein kleiner Formfehler in den Unterlagen könnte die Fiktion unwirksam machen und Sie rechtlich angreifbar machen.

Die Verwaltung verlangt für ihre Arbeit Gebühren, die unabhängig von den Kosten des Fachbetriebs anfallen. Eine positive Entscheidung kostet aktuell 119,00 Euro pro Grundstück. Handelt es sich um ein Baugrundstück, erhöht sich dieser Betrag auf 178,00 Euro. Selbst im Falle einer Ablehnung entstehen Kosten. Für einen negativen Bescheid stellt die Stadt 60,00 Euro in Rechnung, bei Bauvorhaben sind es 79,00 Euro. Zusätzlich zur Gebühr müssen Sie fast immer eine Ersatzpflanzung einplanen. Die Stadt fordert meist mindestens einen standortgerechten Laubbaum als ökologische Kompensation für den Verlust.

Das gesetzliche Zeitfenster für die Durchführung ist eng gesteckt. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind radikale Schnitte und Fällungen grundsätzlich nur vom 1. Oktober bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar erlaubt. Außerhalb dieser Periode schützt der Gesetzgeber brütende Vögel und andere Wildtiere in ihren Lebensräumen. Verstöße gegen diese Ruhezeiten werden in Bremen streng geahndet und können Bußgelder im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen.

Sonderfall Gefahrenfällung und Sturmschäden

Wenn Gefahr im Verzug ist, gelten andere Regeln. Ein Baum, der nach einem Sturm entwurzelt wurde oder dessen Statik akut gefährdet ist, darf zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben sofort gesichert oder entfernt werden. In solchen Fällen entfällt die mehrwöchige Wartezeit, doch die Dokumentationspflicht bleibt bestehen. Sie müssen den Zustand vor der Maßnahme lückenlos durch Fotos belegen und die Behörde unverzüglich informieren. Unser Sturmschaden-Notdienst ist in solchen Notsituationen schnell vor Ort, um die Gefahr fachgerecht zu beseitigen und die nötige Beweissicherung für Sie zu übernehmen.

Bauen und Baumschutz: Ein häufiger Konflikt

Bei genehmigten Bauvorhaben können unter Umständen Befreiungen nach § 67 BNatSchG erteilt werden, wenn das Projekt sonst nicht realisierbar wäre. Hierbei ist jedoch ein professionelles Baummanagement entscheidend. Während der Bauphase müssen verbleibende Bäume durch Schutzzäune oder Wurzelvorhänge vor Verdichtung und Beschädigung bewahrt werden. Versäumnisse in diesem Bereich führen oft zu langfristigen Schäden, für die Sie als Eigentümer haften. Weitere Details zu Ihren Pflichten finden Sie in unserem Leitfaden für Baumkontrolle & Haftung, der Ihnen hilft, rechtliche Risiken auf Ihrem Grundstück zu minimieren.

Baum fällen mit Genehmigung in Bremen: Ihr Leitfaden für 2026

Fachgerechte Umsetzung: Baumfällung nach der Genehmigung

Sobald Ihnen die schriftliche Baum fällen Genehmigung Bremen vorliegt, beginnt die Phase der technischen Umsetzung. In vielen Fällen knüpft das Umweltamt die Erlaubnis an die Bedingung, dass die Arbeiten von einem qualifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Diese Vorgabe dient nicht nur dem Schutz der umliegenden Natur, sondern vor allem der Sicherheit. Eine unkontrollierte Fällung auf einem privaten Grundstück birgt enorme Risiken für Gebäude, Zäune und Personen. Wir erleben häufig, dass Versicherungen bei Schäden durch Eigenregie die Regulierung verweigern. Ein zertifizierter Fachbetrieb übernimmt hingegen die volle Haftung und sorgt für einen reibungslosen Ablauf nach den geltenden Sicherheitsstandards.

Nach der erfolgreichen Fällung kümmern wir uns auf Wunsch um die komplette Entsorgung des Materials. Stammholz und Grünschnitt werden abtransportiert, sodass Ihr Garten sofort wieder nutzbar ist. Die Professionalität zeigt sich dabei vor allem in der Liebe zum Detail: Wir hinterlassen Ihr Grundstück sauber und aufgeräumt. Dieser Rundum-Service entlastet Sie von der schweren körperlichen Arbeit und der oft komplizierten Logistik bei der Entsorgung großer Holzmengen.

Präzisionsarbeit auf engem Raum

In dicht bebauten Bremer Stadtteilen ist Platz oft Mangelware. Hier ist die Seilklettertechnik (SKT) unsere Methode der Wahl. Im Gegensatz zu schweren Hubsteigern, die oft den Boden verdichten oder aufgrund enger Zufahrten gar nicht erst zum Einsatz kommen können, agieren unsere Kletterer flexibel direkt im Baum. Die Vorteile dieser Technik sind vielfältig:

Diese chirurgische Präzision stellt sicher, dass selbst bei einer Baum fällen Genehmigung Bremen auf kleinstem Raum keine Flurschäden entstehen. Wir zerlegen den Baum kontrolliert von der Krone abwärts.

Nach der Fällung: Stubbenfräsen und Neupflanzung

Ist der Baum sicher am Boden, bleibt der Wurzelstock zurück. Mit unseren modernen Stubbenfräsen entfernen wir diesen bis tief unter die Erdoberfläche. Das ermöglicht es Ihnen, an derselben Stelle direkt eine Neupflanzung vorzunehmen oder Rasen einzusäen. Da die Bremer Behörden fast immer eine Ersatzpflanzung fordern, unterstützen wir Sie gern bei der Auswahl eines standortgerechten Baumes, der den ökologischen Wert Ihres Gartens erhält. Falls Sie Grundstücke über die Landesgrenze hinaus besitzen, finden Sie hilfreiche Informationen in unserem Leitfaden Baumfällung Niedersachsen.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Baumprojekt ohne Risiko und Flurschäden umgesetzt wird? Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Angebot für eine professionelle Baumfällung an und legen Sie die Arbeit in erfahrene Hände.

Rundum-Service: Wir übernehmen Genehmigung und Fällung

Den bürokratischen Dschungel der Hansestadt zu durchqueren, kostet Zeit und oft auch Nerven. Unser Sorglos-Paket für Bremer Grundstückseigentümer setzt genau hier an. Wir verwandeln den komplexen Prozess rund um die Baum fällen Genehmigung Bremen in eine stressfreie Erfahrung für Sie. Anstatt sich mit Formularen und Behördenrückfragen auseinanderzusetzen, legen Sie die gesamte Abwicklung in unsere Hände. Wir übernehmen die Kommunikation mit der unteren Naturschutzbehörde, bereiten die Anträge vor und sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen punktgenau erfüllt werden. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Projekt von Anfang an auf einem soliden Fundament steht.

Ein wesentlicher Baustein unseres Erfolgs sind professionelle Baumgutachten. Falls das Umweltamt detaillierte Nachweise über die Standfestigkeit oder den Gesundheitszustand Ihres Baumes verlangt, erstellen wir Gutachten nach den strengen FLL-Richtlinien. Diese fachlichen Expertisen werden von den Behörden anerkannt und beschleunigen das Verfahren oft erheblich. Dabei setzen wir auf zertifizierte Qualität: Unsere erfahrenen European Tree Worker verfügen über das nötige Fachwissen, um sowohl die biologischen Aspekte als auch die technischen Herausforderungen einer Fällung souverän zu meistern. Sie erhalten von uns ein transparentes Festpreisangebot, das alle vereinbarten Leistungen abdeckt. Versteckte Kosten oder nachträgliche Überraschungen gibt es bei uns nicht.

Warum Baumpflege Weserland Ihr Partner in Bremen ist

Unsere Arbeit zeichnet sich durch eine tiefe Verwurzelung in der Region aus. Wir kennen die lokalen Behördenstrukturen in Bremen genau und wissen, worauf es den Sachbearbeitern bei einer Begehung ankommt. Diese Expertise spart Ihnen wertvolle Zeit. Technisch setzen wir auf modernste Standards, die maximale Sicherheit für Ihr Umfeld garantieren. Trotz unserer hochprofessionellen Ausrichtung bleibt der persönliche Kontakt ein Kernwert unseres Unternehmens. Inhaber Konrad Wehberg berät Sie oft persönlich und stellt sicher, dass die Lösung exakt zu Ihren Wünschen und den Gegebenheiten Ihres Gartens passt. Wir sehen uns nicht nur als Dienstleister, sondern als verantwortungsbewusste Beschützer Ihrer Sicherheit und der Natur.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern

Zeitdruck bei Bauvorhaben oder Sorgen wegen eines instabilen Baumes erfordern schnelles Handeln. Wir bieten Ihnen eine zügige Terminvergabe für Besichtigungen vor Ort im gesamten Bremer Stadtgebiet an. Falls Sie bereits Kontakt zum Bremer Bürgertelefon hatten und unsicher über die nächsten Schritte sind, unterstützen wir Sie direkt bei der weiteren Klärung. Wir prüfen für Sie, ob eine Fällung unumgänglich ist oder ob pflegerische Maßnahmen den Baum erhalten können. Gehen Sie keine Risiken ein und vertrauen Sie auf methodische Gründlichkeit. Jetzt kostenlose Erstberatung vereinbaren und Ihr Anliegen in professionelle Hände legen.

Ihr Weg zum rechtssicheren Baummanagement in Bremen

Die fachgerechte Entfernung eines geschützten Baumes in der Hansestadt erfordert Weitsicht und Präzision. Sie wissen nun, dass die strikte Einhaltung der 80-Zentimeter-Regel und eine lückenlose Dokumentation die unverzichtbare Basis für Ihren Erfolg bilden. Ein fundierter Antrag schützt Sie effektiv vor hohen Bußgeldern und sorgt für einen reibungslosen Ablauf mit der unteren Naturschutzbehörde. Durch die gezielte Nutzung der Genehmigungsfiktion und die Einhaltung der gesetzlichen Fällperioden behalten Sie stets die Kontrolle über Ihr Zeitmanagement und Ihr Budget. Ihr Projekt für die Baum fällen Genehmigung Bremen wird so von einer bürokratischen Hürde zu einem geordneten Prozess.

Lassen Sie uns die Komplexität Ihres Vorhabens gemeinsam auflösen und für Sicherheit auf Ihrem Grundstück sorgen. Als zertifizierte Baumkontrolleure nach FLL und Spezialisten für Seilklettertechnik garantieren wir Ihnen eine methodische Ausführung auf höchstem Niveau. Wir bieten Ihnen eine transparente Festpreisgarantie für ganz Bremen und den direkten Umkreis, damit Sie von Anfang an Planungssicherheit haben. Wir transformieren Ihre Sorgen in eine fachmännische Lösung, die technische Präzision mit einem tiefen Verständnis für die Natur verbindet. Jetzt kostenlose Beratung zur Fällgenehmigung in Bremen anfordern. Wir freuen uns darauf, Ihr Projekt mit ruhiger Souveränität und höchster Einsatzbereitschaft zum Erfolg zu führen.

Häufig gestellte Fragen zur Baumfällung in Bremen

Darf ich einen Baum in Bremen ohne Genehmigung fällen, wenn er krank ist?

Nein, eine Krankheit allein entbindet Sie nicht von der Nachweispflicht gegenüber der Behörde. Sobald der Baum den geschützten Stammumfang von 80 Zentimetern erreicht hat, müssen Sie auch bei Pilzbefall oder Fäulnis eine offizielle Erlaubnis einholen. Ein fachgerechtes Gutachten belegt in diesem Fall die Notwendigkeit der Maßnahme gegenüber dem Umweltamt. Nur bei akuter Gefahr für die Verkehrssicherheit ist eine sofortige Entnahme zulässig, wobei die Dokumentationspflicht und die nachträgliche Meldung bestehen bleiben.

Wie hoch ist das Bußgeld für illegale Baumfällungen in Bremen?

Verstöße gegen die Baumschutzverordnung werden in der Hansestadt als Ordnungswidrigkeit behandelt und können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Die genaue Höhe richtet sich nach dem ökologischen Wert des Baumes und der Schwere des Eingriffs. Wer eine Baum fällen Genehmigung Bremen ignoriert, riskiert neben der Geldstrafe auch die Verpflichtung zu teuren Nachpflanzungen. Wir unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen Vorgaben penibel einzuhalten und solche finanziellen Risiken für Ihr Grundstück vollständig zu vermeiden.

Gilt die Baumschutzverordnung auch für Obstbäume im eigenen Garten?

Ja, die Verordnung unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen Zier- und Nutzbäumen, sofern diese die entsprechenden Maße erreichen. Obstbäume wie Apfel- oder Birnenbäume sind ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in einem Meter Höhe geschützt. Ausgenommen sind lediglich Bäume in Erwerbsgärtnereien oder professionellen Baumschulen. Für den privaten Gartenbesitzer gilt: Messen Sie im Zweifel lieber einmal nach, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen, um nicht ungewollt gegen die geltenden Naturschutzbestimmungen der Stadt Bremen zu verstoßen.

Was kostet eine Fällgenehmigung bei der Stadt Bremen aktuell?

Die Gebühren für die Bescheidung eines Antrags sind klar definiert. Eine Genehmigung für ein privates Grundstück kostet aktuell 119,00 Euro. Falls die Fällung im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben steht, erhöht sich die Gebühr auf 178,00 Euro. Auch Ablehnungen sind kostenpflichtig und schlagen mit 60,00 Euro beziehungsweise 79,00 Euro zu Buche. Diese Beträge sind reine Verwaltungsgebühren der Stadt Bremen und beinhalten noch keine Leistungen für die eigentliche Fällung, den Abtransport oder die fachgerechte Wurzelstockentfernung durch einen Fachbetrieb.

Muss ich für jeden gefällten Baum eine Ersatzpflanzung vornehmen?

In den meisten Fällen ist eine Ersatzpflanzung fester Bestandteil der erteilten Genehmigung. Die Stadt Bremen fordert den Ausgleich des ökologischen Verlusts durch das Setzen eines neuen, standortgerechten Baumes auf Ihrem Grundstück. Die Details zur Art und Größe des Ersatzbaumes werden direkt im Bescheid festgelegt. In begründeten Ausnahmefällen, wenn eine Pflanzung absolut nicht möglich ist, kann die Behörde eine Ausgleichszahlung festsetzen. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl passender Ersatzgehölze für Ihren Garten.

Wer prüft in Bremen die Standfestigkeit meines Baumes?

Die Prüfung der Standfestigkeit sollte durch zertifizierte Baumkontrolleure erfolgen. Wir führen diese Kontrollen nach den bundesweit anerkannten FLL-Richtlinien durch und dokumentieren den Zustand Ihres Baumes lückenlos. Solche Gutachten sind für die untere Naturschutzbehörde eine wesentliche Entscheidungsgrundlage. Ein professioneller Check gibt Ihnen die Gewissheit, ob eine Fällung tatsächlich notwendig ist oder ob pflegerische Maßnahmen wie ein Kronenschnitt ausreichen, um die Sicherheit auf Ihrem Grundstück wiederherzustellen und den Baum zu erhalten.

Kann ich den Antrag auf Fällung auch online stellen?

Ja, die Stadt Bremen bietet über ihr offizielles Serviceportal die Möglichkeit, den Antrag bequem digital einzureichen. Dies ist der schnellste Weg, um eine Baum fällen Genehmigung Bremen zu erhalten, da die Unterlagen direkt an die zuständige Stelle übermittelt werden. Sie können dort Dokumente wie Lagepläne und Fotos einfach hochladen. Alternativ bleibt der Postweg für einen formlosen Antrag weiterhin offen, wobei die digitale Variante meist zu einer deutlich zügigeren Bearbeitung durch das Umweltamt führt.

Was passiert, wenn mein Nachbar einen geschützten Baum fällen will?

Ihr Nachbar unterliegt exakt denselben Regeln der Baumschutzverordnung wie Sie selbst. Falls der Baum die Schutzgrenzen erreicht, benötigt er zwingend eine behördliche Erlaubnis für die Maßnahme. Sollten Äste oder Wurzeln auf Ihr Grundstück ragen und Sie beeinträchtigen, regelt das Nachbarrechtsgesetz Ihre Ansprüche. Eine eigenmächtige Fällung oder starke Beschneidung des nachbarlichen Baumes ist jedoch untersagt. Wir empfehlen bei Grenzstreitigkeiten immer das klärende Gespräch zu suchen oder eine fachliche Einschätzung durch einen Experten einzuholen.

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