Ein schwerer Sommersturm zieht über das Stadtgebiet und am nächsten Morgen steht das Telefon im Bauamt nicht mehr still, weil ein herabstürzender Ast einen massiven Sachschaden verursacht hat. In solchen Momenten stellt sich sofort die bange Frage, ob die Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde lückenlos erfüllt und dokumentiert wurde oder ob nun kostspielige Haftungsansprüche drohen. Wir verstehen, dass die oft unklare Rechtslage und der stetig wachsende Dokumentationsaufwand für Kommunen eine enorme Belastung darstellen. Die Sorge vor Schadensersatzforderungen bei Personenschäden ist ein ständiger Begleiter, der nach klaren und fachmännischen Lösungen verlangt.

In diesem Leitfaden für das Jahr 2026 erfahren Sie, wie Sie Ihre rechtlichen Verpflichtungen souverän meistern und Haftungsrisiken, die bei Unfällen schnell zwischen 50.000 und 500.000 Euro liegen können, durch systematisches Baummanagement minimieren. Wir zeigen Ihnen den Weg zu effizienten Abläufen in der Baumkontrolle, damit Sie die Vitalität Ihres Bestands erhalten und gleichzeitig für maximale Sicherheit im öffentlichen Raum sorgen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über die aktuellen FLL-Richtlinien sowie den Nutzen digitaler Baumkataster und gibt Ihnen die nötige Sicherheit für Ihre tägliche Arbeit zurück.

Wichtigste Erkenntnisse

Was bedeutet die Verkehrssicherungspflicht für Bäume in der Gemeinde?

Die Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde ist kein abstraktes Konzept, sondern eine handfeste rechtliche Verpflichtung, die den Alltag in Bauämtern und Kommunalverwaltungen maßgeblich bestimmt. Sie basiert auf dem Grundsatz des § 823 BGB. Dieser besagt, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutz Dritter treffen muss. Im kommunalen Kontext bedeutet das schlicht: Bäume an Straßen, auf Marktplätzen oder in Wohngebieten dürfen niemanden gefährden. Das Ziel ist klar definiert. Es geht darum, Personen und Sachwerte vor vermeidbarem Astbruch oder dem Umsturz ganzer Bäume zu bewahren.

Was bedeutet die Verkehrssicherungspflicht juristisch genau? Im Kern verlangt sie ein vorausschauendes Handeln, ohne dabei das Unmögliche zu fordern. Es herrscht oft die Sorge, dass jeder Baum gefällt werden muss, der nicht perfekt gewachsen ist. Das ist ein Trugschluss. Hier greift der Grundsatz der Zumutbarkeit. Eine Gemeinde muss nur die Gefahren abwenden, die mit zumutbarem Aufwand erkennbar und beherrschbar sind. So bleibt der wertvolle Baumbestand erhalten, während die Sicherheit der Bürger oberste Priorität genießt.

Haftungsgrundlagen für Kommunen und Städte

In Niedersachsen tragen Kommunen als Straßenbaulastträger eine besondere Verantwortung. Ob es der alte Ahorn am Kindergarten, die Lindenallee im Stadtpark oder die Trauerweide auf dem Friedhof ist. Jedes Exemplar im öffentlichen Raum unterliegt der Aufsichtspflicht. Die Last für die Bauhöfe ist groß, doch sie lässt sich teilen. Kommunen können diese weitreichenden Pflichten rechtssicher an externe Fachbetriebe delegieren. Das schafft spürbare Entlastung und sorgt für eine lückenlose Dokumentation durch Experten. Es ist ein strategischer Schritt, um die eigene Haftung in professionelle Hände zu legen und im Schadensfall abgesichert zu sein.

Grenzen der Verkehrssicherungspflicht

Absolute Sicherheit gibt’s in der Natur nicht. Das wissen auch die Gerichte. Bürger müssen ein gewisses Maß an naturgegebenen Gefahren hinnehmen. Bricht ein völlig gesunder Ast während eines schweren Orkans ab, wird dies meist als schicksalhaftes Ereignis gewertet. Eine Haftung der Gemeinde tritt in der Regel nur dann ein, wenn Schäden für einen Fachmann bei einer regulären Kontrolle erkennbar waren. Ein wegweisendes Urteil zur Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde besagt, dass eine regelmäßige, sorgfältige Sichtprüfung vom Boden aus im Normalfall genügt. Erst wenn dabei Defekte wie Pilzfruchtkörper, tiefe Risse oder Faulstellen auffallen, sind eingehende Untersuchungen erforderlich. So bleibt der Aufwand verhältnismäßig und die Verwaltung handlungsfähig.

FLL-Baumkontrollrichtlinien: Der Goldstandard für Rechtssicherheit

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien bilden das fachliche Fundament jeder rechtssicheren Baumverwaltung. In ihrer aktuellen Fassung von 2020 definieren sie präzise, wie die Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde technisch umzusetzen ist. Für deutsche Gerichte gilt: Wer nach FLL kontrolliert, handelt nach dem anerkannten Stand der Technik. Das schafft eine enorme Entlastung für alle Verantwortlichen. Es geht dabei um weit mehr als eine bloße Schau. Die Richtlinien fordern eine lückenlose Dokumentation jeder einzelnen Prüfung. Nur so lässt sich im Ernstfall lückenlos beweisen, dass die Gemeinde ihrer Sorgfaltspflicht gewissenhaft nachgekommen ist. Ein Blick auf die kommunale Praxis zeigt die Relevanz dieser Transparenz. Die Verkehrssicherungspflicht für Bäume in der Gemeinde umfasst sowohl die fachgerechte Durchführung als auch die nachweisbare Qualifikation des Personals.

Ein zertifizierter Baumkontrolleur besitzt das geschulte Auge für biologische Warnsignale, die dem Laien oft verborgen bleiben. Er legt die Kontrollintervalle individuell fest, basierend auf Baumart, Alter und dem aktuellen Gesundheitszustand. Ein vitaler Jungbaum benötigt seltener Aufmerksamkeit als ein Methusalem mit ersten Anzeichen von Fäulnis. In der Regel gilt eine jährliche Sichtprüfung als Mindestmaß. Bei Anzeichen von Instabilität verkürzt der Fachmann diese Zyklen konsequent. Diese methodische Vorgehensweise schützt nicht nur Passanten und Autofahrer. Sie sichert auch das Budget der Kommune vor unvorhersehbaren finanziellen Risiken durch Haftungsansprüche.

Regelkontrolle vs. Eingehenduntersuchung

Die klassische Regelkontrolle erfolgt als visuelle Prüfung vom Boden aus. Doch was passiert, wenn Pilzfruchtkörper am Stammfuß oder tiefe Risse in der Krone auftauchen? Dann stößt das bloße Auge an seine Grenzen. Hier setzt die Eingehenduntersuchung an. Wir nutzen modernste Diagnoseverfahren wie die Schalltomographie, um zerstörungsfrei ins Innere des Holzes zu blicken. Diese technische Tiefe ist für eine fundierte Prognose unerlässlich. Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt der Kontrolle. Die FLL empfiehlt einen regelmäßigen Wechsel zwischen belaubtem und unbelaubtem Zustand. Nur ohne Laub lassen sich statisch relevante Risse in der Feinverästelung sicher identifizieren und bewerten.

Baumbestandsanalyse und Priorisierung

Jeder Baum wird im Rahmen der Kontrolle in spezifische Schadensstufen klassifiziert. Das ermöglicht eine klare Priorisierung der notwendigen Pflegemaßnahmen. Wir erstellen für Sie detaillierte Konzepte, die von der Totholzentnahme bis zur mechanischen Kronensicherung reichen. Besonders in dicht besiedelten urbanen Räumen ist diese Präzision lebenswichtig für die Sicherheit. Unsere zertifizierte Baumkontrolle in Bremen folgt exakt diesem strukturierten Prozess. So verwandeln wir potenzielle Gefahrenquellen wieder in sichere, wertvolle Schattenspender. Falls Sie unsicher über den Zustand Ihres Bestands sind, unterstützen wir Sie gerne mit einem fachgerechten Baumgutachten, um volle Klarheit und Rechtssicherheit zu erlangen.

Der Ablauf einer rechtssicheren Baumkontrolle in 5 Schritten

Sicherheit ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines methodischen Prozesses. Um die Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde ohne lückenhafte Dokumentation zu erfüllen, hat sich in der Praxis ein fünfstufiges Verfahren bewährt. Dieser strukturierte Ablauf verwandelt die oft unübersichtliche Masse an Bäumen in einen kontrollierten, sicheren Bestand. Er gibt den Verantwortlichen in der Verwaltung die nötige Souveränität zurück, auch bei kritischen Nachfragen nach Stürmen oder Unfällen präzise Auskunft geben zu können.

Sichtprüfung vom Boden: Worauf Experten achten

Ein Baum spricht eine eigene Sprache, die unsere Experten fließend beherrschen. Besonderes Augenmerk liegt auf statischen Schwachstellen wie dem V-Zwiesel. Hier wachsen zwei Stämme so eng zusammen, dass sie sich bei Wind gegenseitig auseinanderdrücken können. Wir achten zudem auf Anzeichen für Wurzelfäule, die sich oft durch untypische Wucherungen am Stammfuß oder einen Vitalitätsverlust in der Feinverästelung bemerkbar macht. Auch der Standort selbst spielt eine Rolle. Bodenverdichtungen durch Baustellen oder Anfahrschäden durch Fahrzeuge schwächen das Immunsystem des Baumes massiv und erfordern eine engmaschige Überwachung.

Dokumentation für den Ernstfall

Im juristischen Streitfall zählt nur das, was schwarz auf weiß belegt ist. Fotos und GPS-Koordinaten sind heute unverzichtbar, um die Identität des kontrollierten Baumes zweifelsfrei nachzuweisen. Die aktuelle Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen unterstreicht, dass Gemeinden eine lückenlose Dokumentationskette vorweisen müssen, um sich von der Haftung zu befreien. Während für den öffentlichen Raum meist standardisierte Protokolle genügen, kann bei komplexen Schadensbildern oder Grenzfällen ein detailliertes Baumgutachten nötig sein. Das gilt übrigens nicht nur für Kommunen. Auch wenn Sie als Baumgutachter für Privatpersonen Unterstützung suchen, ist eine professionelle Analyse der einzige Weg zur rechtlichen Absicherung.

Verkehrssicherungspflicht für Bäume in der Gemeinde: Leitfaden 2026

Digitales Baummanagement: Effizienz für kommunale Bauhöfe

In vielen Bauhöfen weichen verstaubte Aktenordner und unübersichtliche Exceltabellen modernen, Cloud-basierten Lösungen. Das ist kein Selbstzweck. Ein digitales Baumkataster ist das Herzstück, um die Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde im Jahr 2026 effizient und rechtssicher zu organisieren. Während Papierlisten schnell veralten und die Nachverfolgung von Maßnahmen erschweren, bietet eine digitale Plattform Echtzeit-Zugriff auf den Zustand jedes einzelnen Baumes. Das schafft Klarheit für die Verwaltung und Sicherheit für die Mitarbeiter vor Ort. Die automatisierte Erinnerung an Kontrollintervalle sorgt dafür, dass kein Baum übersehen wird. Das ist besonders kritisch, da Versäumnisse bei der Kontrolle im Schadensfall zu Haftungssummen von bis zu 500.000 Euro führen können.

Ein wesentlicher Vorteil liegt in der Transparenz gegenüber Versicherungen und Aufsichtsbehörden. Schnittstellen ermöglichen es, Prüfprotokolle und durchgeführte Pflegemaßnahmen per Mausklick zu exportieren. Dies belegt die gewissenhafte Erfüllung der Sorgfaltspflicht lückenlos. Zudem erlaubt das System eine präzise Kostenplanung. Anstatt Budgets pauschal zu verteilen, können Kommunen ihre Mittel dort einsetzen, wo der Handlungsbedarf laut digitaler Priorisierung am größten ist. So wird aus einer reinen Verwaltungspflicht ein strategisches Werkzeug zum Werterhalt des grünen Stadtbildes.

Aufbau eines digitalen Baumkatasters

Der Prozess beginnt mit einer präzisen Bestandsaufnahme. Jeder Baum erhält eine witterungsbeständige Plakette mit einer individuellen Nummer. Parallel dazu erfassen wir den Standort mittels GIS-Daten (Geoinformationssysteme) auf wenige Zentimeter genau. Diese digitale Verortung ist die Basis für eine langfristige Überwachung. Wir dokumentieren nicht nur den aktuellen Zustand, sondern verfolgen die gesamte Entwicklung des Baumes über Jahre hinweg. So lassen sich Trends wie eine schleichende Vitalitätsabnahme frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen einleiten, bevor teure Fällungen oder gefährliche Astbrüche entstehen.

Kosten-Nutzen-Analyse für Gemeinden

Die Investition in digitale Strukturen zahlt sich für Kommunen schnell aus. Durch die gezielte Steuerung von Pflegemaßnahmen wie der Totholzentnahme oder dem Lichtraumprofilschnitt lassen sich unnötige Doppeleinsätze vermeiden. Einsparungspotenziale ergeben sich vor allem durch die Vermeidung langwieriger und kostspieliger Haftungsprozesse. Wir unterstützen Sie dabei, diese Effizienzsprünge in Ihrem Bauhof zu realisieren. Unser spezialisiertes Baummanagement für Kommunen bietet Ihnen die technische und fachliche Infrastruktur, um Ihren Baumbestand vital und sicher zu halten. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg in eine digitale und rechtssichere Zukunft gehen.

Umsetzung der Maßnahmen: Fachgerechte Baumpflege in Bremen

Sobald die digitale Analyse abgeschlossen und die Prioritäten gesetzt sind, folgt der entscheidende Schritt: die praktische Beseitigung der Gefahrenquellen. Eine gewissenhafte Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde endet nicht beim digitalen Protokoll. Sie manifestiert sich in der fachgerechten Ausführung durch zertifizierte Baumpfleger. In Bremen und Niedersachsen stehen wir oft vor der Herausforderung, dass wertvolle Altbäume an stark frequentierten Gehwegen oder engen Straßenzeilen gesichert werden müssen. Hier ist Präzision gefragt. Wir konzentrieren uns primär auf die Kronenpflege und die konsequente Totholzentnahme, um herabstürzende Äste zu verhindern, bevor sie zum Risiko werden.

Ein besonderes Augenmerk legen wir auf Standorte, die für schwere Maschinen unzugänglich sind. In solchen Fällen ist die Seilklettertechnik (SKT) unser Mittel der Wahl. Unsere Kletterer bewegen sich frei und sicher in der gesamten Krone, ohne den Boden durch schwere Hebebühnen zu verdichten. Das schont nicht nur die Wurzeln des Baumes, sondern minimiert auch die Verkehrsbehinderungen im städtischen Raum. So wird die Sicherheit gewährleistet, während der normale Alltag in der Gemeinde ungestört weiterfließen kann. Auch nach schweren Sturmereignissen sind wir schnell zur Stelle, um die Wegefreiheit in Norddeutschland zügig wiederherzustellen.

Schonende Baumpflege statt Radikalschnitt

Wir verstehen Bäume als lebendige Infrastruktur, die Pflege und Schutz verdient. Ein Radikalschnitt mag auf den ersten Blick sicher wirken, doch er schwächt die Vitalität massiv und begünstigt oft erst recht den Befall durch Pilze. Unser Ziel ist der Erhalt der natürlichen Baumgestalt bei gleichzeitiger Sicherheit. Wir korrigieren Fehlentwicklungen wie Fehlwüchse oder Reibäste frühzeitig durch fachgerechte Schnitte. Dabei integrieren wir stets aktuelle Aspekte des Artenschutzes. Wir prüfen vor jedem Eingriff, ob Lebensstätten von Vögeln oder Fledermäusen betroffen sind, und passen unsere Arbeitsweise entsprechend an. So erfüllen wir die Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde im Einklang mit der Natur.

Ihr Partner in Norddeutschland

Die Baumpflege Weserland GmbH versteht sich als Full-Service-Partner für Kommunen und Städte. Wir wissen, dass Budgets in öffentlichen Haushalten knapp sind. Deshalb setzen wir auf transparente Festpreise und bieten maßgeschneiderte Rahmenverträge an, die Ihren Bauhof spürbar entlasten. Von der ersten Erfassung im Kataster bis zur finalen Umsetzung der Pflegemaßnahmen erhalten Sie alles aus einer Hand. Sollte es zu akuten Gefahrensituationen kommen, ist unser Team für die Sturmschadenbeseitigung und Notdienst sofort einsatzbereit. Wir sorgen dafür, dass Ihre Gemeinde sicher bleibt und Sie nachts ruhig schlafen können, da Ihr Baumbestand in den Händen von Profis liegt.

Rechtssicherheit und Baumerhalt für die Zukunft gestalten

Die fachgerechte Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde ist weit mehr als eine rein bürokratische Pflichtübung. Es ist ein aktiver Beitrag zum Schutz Ihrer Bürger und zum langfristigen Erhalt unseres wertvollen grünen Erbes. Wir haben gesehen, dass die Kombination aus FLL-konformen Kontrollen und einem digitalen Baummanagement die effizienteste Methode ist, um Haftungsrisiken zu minimieren und gleichzeitig die Arbeitsabläufe in den Bauhöfen zu optimieren. Professionelle Baumpflege sorgt dafür, dass Ihre Gemeinde auch nach dem nächsten schweren Sturm sicher bleibt.

Unser Team aus FLL-zertifizierten Baumkontrolleuren unterstützt Sie mit langjähriger Erfahrung beim Aufbau digitaler Baumkataster in Niedersachsen. Durch unsere Spezialisierung auf die Seilklettertechnik garantieren wir zudem eine schonende und präzise Ausführung aller notwendigen Maßnahmen. Legen Sie die Verantwortung in erfahrene Hände und gewinnen Sie die nötige Rechtssicherheit für Ihre Verwaltung zurück. Und für eine wohlverdiente Pause von der kommunalen Verantwortung bietet Beim Wartner exklusive Chalets für eine erholsame Auszeit im Bayerischen Wald an.

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Gemeinsam sorgen wir für einen vitalen und sicheren Baumbestand, auf den Ihre Gemeinde stolz sein kann.

Häufig gestellte Fragen zur Verkehrssicherungspflicht

Wie oft müssen Straßenbäume kontrolliert werden?

Straßenbäume müssen in der Regel einmal jährlich einer visuellen Kontrolle unterzogen werden. Die FLL-Richtlinien empfehlen dabei einen regelmäßigen Wechsel zwischen belaubtem und unbelaubtem Zustand, um alle Defekte sicher zu erkennen. Bei geschädigten oder besonders alten Bäumen können deutlich kürzere Intervalle notwendig sein. Eine lückenlose Dokumentation dieser Termine ist die wichtigste Grundlage, um die Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde rechtssicher nachzuweisen und Haftungsrisiken bei Sturmschäden effektiv zu minimieren.

Wer haftet, wenn ein Ast von einem Gemeindebaum auf ein Auto fällt?

Grundsätzlich haftet die Gemeinde als Eigentümerin des Baumes, sofern sie ihre Kontrollpflichten vernachlässigt hat. Kann die Kommune jedoch durch Prüfprotokolle belegen, dass der Baum fachgerecht kontrolliert wurde und der Astbruch nicht vorhersehbar war, entfällt die Haftung oft als schicksalhaftes Ereignis. Die Beweislast liegt hierbei bei der Verwaltung. Ein digitales Baumkataster hilft dabei, diese Nachweise im Schadensfall sofort und zweifelsfrei vorzulegen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren.

Reicht eine Sichtprüfung vom Boden aus für die Verkehrssicherungspflicht?

Ja, eine sorgfältige Sichtprüfung vom Boden aus ist laut aktueller Rechtsprechung für die regelmäßige Kontrolle absolut ausreichend. Erst wenn bei dieser Regelkontrolle verdächtige Anzeichen wie Pilzbefall, tiefe Risse oder Höhlungen auffallen, ist die Gemeinde verpflichtet, eine Eingehenduntersuchung einzuleiten. In solchen Fällen kommen technische Diagnoseverfahren zum Einsatz, um die Standfestigkeit präzise zu bewerten. Ohne solche begründeten Verdachtsmomente ist der Einsatz teurer Messgeräte im Rahmen der normalen Routinekontrolle nicht zwingend erforderlich.

Was kostet ein professionelles Baumgutachten für eine Gemeinde?

Die Kosten für ein Baumgutachten hängen stark vom Untersuchungsumfang und der gewählten Methode ab. Während eine einfache visuelle Beurteilung im Rahmen der Regelkontrolle kosteneffizient ist, erfordern detaillierte Gutachten mit technischer Diagnose einen höheren Aufwand. Faktoren wie die Baumgröße, die Erreichbarkeit und der Einsatz von Spezialgeräten wie dem Schalltomographen beeinflussen den Endpreis maßgeblich. Kommunen profitieren hier oft von Rahmenverträgen, die eine transparente Kalkulation für den gesamten Bestand ermöglichen und unvorhersehbare Kostenrisiken senken.

Müssen auch Bäume im Wald kontrolliert werden?

Im Waldinneren besteht grundsätzlich keine Kontrollpflicht, da Besucher dort mit waldtypischen Gefahren rechnen müssen. Eine Ausnahme bilden jedoch Waldränder an öffentlichen Straßen, Bebauungen oder stark frequentierten Parkplätzen. Hier greift die volle Verkehrssicherungspflicht Bäume Gemeinde. Bäume an solchen Gefahrenstellen müssen ebenso systematisch kontrolliert und gesichert werden wie innerstädtische Alleen. Die Unterscheidung zwischen sicherungspflichtigen Wegen und dem freien Waldbereich ist für die Haftungsvermeidung der Kommune von entscheidender Bedeutung.

Welche Qualifikation muss ein Baumkontrolleur vorweisen?

Ein qualifizierter Baumkontrolleur sollte über eine Zertifizierung nach FLL-Richtlinien verfügen. Diese Ausbildung stellt sicher, dass der Experte über fundierte Kenntnisse in der Baumbiologie, der Statik und der Erkennung von Schadsymptomen verfügt. Neben der theoretischen Basis ist praktische Erfahrung in der Beurteilung verschiedener Baumarten unter urbanen Stressfaktoren unerlässlich. Nur durch die Beauftragung zertifizierten Personals kann eine Gemeinde sicherstellen, dass die Kontrollen vor Gericht als fachgerecht anerkannt werden und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen.

Wie lange müssen Baumkontrollprotokolle aufbewahrt werden?

Baumkontrollprotokolle sollten mindestens für die Dauer der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren aufbewahrt werden. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch dringend, die Dokumentation über einen Zeitraum von zehn Jahren oder länger zu archivieren. Eine langfristige Historie belegt, dass die Gemeinde ihre Sorgfaltspflicht über Jahre hinweg konsequent erfüllt hat. Digitale Systeme erleichtern diese Archivierung erheblich, da sie alte Prüfberichte platzsparend speichern und im Bedarfsfall eine lückenlose Chronik der gesamten Baumentwicklung liefern können.

Können Kommunen die Verkehrssicherungspflicht auf Dritte übertragen?

Ja, Kommunen können die operative Durchführung der Baumkontrolle und Baumpflege auf spezialisierte Fachbetriebe übertragen. Dies entlastet den eigenen Bauhof und stellt sicher, dass die Arbeiten auf höchstem fachlichem Niveau ausgeführt werden. Wichtig ist jedoch: Die Gemeinde behält eine sogenannte Auswahl- und Überwachungspflicht. Sie muss sicherstellen, dass der Dienstleister ausreichend qualifiziert ist und die Kontrollen tatsächlich wie vereinbart durchführt. Eine klare vertragliche Regelung ist hierbei die Basis für eine wirksame Haftungsfreistellung der kommunalen Verantwortlichen.

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